Es gibt aktive, indirekte und passive Sterbehilfe.
Aktive Sterbehilfe bedeutet:
Ein Mensch gibt einem anderen Menschen ein Medikament.
Das Medikament führt um Tod.
Das ist in Deutschland verboten.
Indirekte Sterbehilfe bedeutet:
Ein Mensch hat eine unheilbare Krankheit.
Ein Mensch hat sehr starke Schmerzen.
Der Mensch bekommt Medikamente.
Die Medikamente lindern die Schmerzen.
Sie können auch die Atmung lähmen.
Der Mensch stirbt dann ohne Schmerzen zu haben.
Das ist in Deutschland erlaubt.
Passive Sterbehilfe (heute sagt man: palliative Sterbebegleitung) bedeutet:
Medizinische Behandlungen werden eingestellt.
Maßnahmen, die einen Menschen am Leben erhalten, werden eingestellt.
Zum Beispiel ein Beatmungs-Gerät wird abgestellt.
Oder die künstliche Ernährung wird eingestellt.
Dann stirbt der Mensch auf natürliche Weise.
Der Mensch wird nicht mehr künstlich am Leben erhalten.
Das ist in Deutschland erlaubt.
Wichtig:
Niemand muss bei der Selbsttötung unterstützen:
• keine Pflegekraft
• kein Angehörige*r
• keine Ärztin und kein Arzt
und auch sonst niemand.