Nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom Februar 2020 wurde eine gesetzliche Grundlage gefordert, die vorwiegend in der Autonomie des einzelnen begründet ist. Dieses Urteil hat kirchliche Vertreter, Diakoniker und auch die/den einzelnen Glaubenden herausgefordert.
Das liegt zum einem an dem großen Spannungsfeld, das aus religiöser Perspektive Suizid oder Selbsttötung als Abwendung von Gott verstanden wird. Und als Handeln gegen den göttlichen Willen.
Besorgt sind religiöse Vertreter*innen aber auch, dass er unbedingte Lebensschutz, wie er im religiösen Bekenntnis manifestiert ist, seine Gültigkeit verlieren könnte.
Deshalb sprechen einige relgiöse Vertreter*innen auch von dem sog. Dammbruch, den es aufzuhalten gelte.
Es gibt aber auch Verteter*innen in der evangelisch-luth. Kirche, die anerkennen, dass Menschen in wohlüberlegten Entscheidungen zu dem Schluss kommen können, dass sie ihr Leben beenden wollen. Ihnen ist, so der Ansatz, mit legalen Mitteln zu helfen, damit sie nicht einen "harten" Weg wählen müssen, der ihre Zugehörigen und zufällig involvierte Menschen traumatisieren kann und so noch viel mehr Leid verursacht.