Was ist Sterbehilfe?
Es gibt 3 Arten von Sterbehilfe.
- Die Sterbebegleitung
- Die Behandlungs-Unterlassung
- Beihilfe zur Selbst-Tötung
1. Was ist Sterbebegleitung?
Sterbebegleitung bedeutet:
Ein Mensch hat eine unheilbare Krankeit.
Gegen die Krankheit machen die Ärztinnen und Ärzte und Pflegenden nichts mehr.
Der Mensch stirbt dann an seiner Krankheit.
Die Ärztinnen und Ärzte und Pflegenden tun alles, damit der Mensch
- keine Schmerzen hat,
- keinen Hunger hat
- oder Durst spürt.
Wenn der Mensch sehr starke Schmerzen hat, dann bekommt er Medikamente.
Die Medikamente lindern die Schmerzen.
Sie können auch die Atmung lähmen.
Dann stirbt der Mensch ohne Schmerzen zu haben.
Das ist in Deutschland erlaubt.
2. Was bedeutet Behandlungs-Unterlassung?
Behandlungs-Unterlassung bedeutet:
Der Mensch mit einer unheilbaren Krankheit wird nicht mehr behandelt.
Ärztinnen und Ärzte brechen die medizinische Behandlung ab.
Sie unterlassen die Behandlung.
Zum Beispiel
- Ein Beatmungs-Gerät wird abgestellt.
- Die künstliche Ernährung wird eingestellt.
Dann stirbt der Mensch an seiner Krankheit.
Dann gibt es Sterbebegleitung.
Das ist in Deutschland erlaubt.
3. Was ist Beihilfe zur Selbst-Tötung?
Beihilfe zur Selbst-Tötung bedeutet:
Ein Mensch will sterben und ein anderer Mensch hilft ihm dabei.
Zum Beispiel besorgt er ein tödliches Medikament.
Das können am besten Ärztinnen oder Ärzte.
Sie sollen auch beim Menschen bleiben, der sterben will.
So bleibt der nicht allein.
Wichtig:
Niemand muss bei der Selbsttötung unterstützen:
• keine Pflegekraft
• kein Angehörige*r
• keine Ärztin und kein Arzt
und auch sonst niemand.