Ärztinnen und Ärzte müssen immer
- das Leben bewahren,
- die Gesundheit schützen,
- die Gesundheit wieder herstellen,
- das Leiden lindern.
Das ist die Grundlage für die Arbeit von Ärztinnen und Ärzte.
Das steht in der Berufs-Ordnung für Ärztinnen und Ärzte.
Die Berufs-Ordnung für Ärztinnen und Ärzte ist eine Art Regelbuch.
Diese Regeln müssen Ärztinnen und Ärzte befolgen.
Zum Beispiel, dass sie respektvoll mit Patient*innen umgehen sollen.
Mit dem Urteil vom Bundesverfassungs-Gericht hat sich das geändert.
In der Berufs-Ordnung Paragraf 16, Satz 3 stand:
Ärztinnen und Ärzte dürfen keine Hilfe zur Selbst-Tötung leisten.
Dieser Satz wurde gestrichen.
Aber nicht in jedem Bundesland.
Das bedeutet:
In jedem Bundesland gilt für Ärztinnen und Ärzte eine andere Regelung.
Das ist verwirrend.
Das ist nicht gut für die Menschen, die den Wunsch haben zu sterben.
Das ist nicht gut für die Ärztinnen und Ärzte.
Sie wissen nicht, was strafbar ist und was nicht.