Schweiz
Passive Sterbehilfe ist in der Schweiz erlaubt.
Wer sterben will, braucht eine Patienten-Verfügung.
Ärzte erfüllen den Wunsch der Patienten aus der Patienten-Verfügung.
Assistierter Suizid ist in der Schweiz erlaubt. Wenn der Mensch sich das wünscht.
Es gibt sogar Organisationen, die Menschen beim Sterben helfen.
Oft besorgen diese Organisationen ein tödliches Medikament.
Der Mensch muss das Medikament selbst einnehmen.
In der Schweiz ist die aktive Sterbehilfe nicht eindeutig geregelt.
Ärzte können dem Menschen selbst ein tödliches Medikament geben.
Es kann aber sein, dass Ärzte dafür verklagt werden.
Manche Menschen wollen das Erbe sofort.
Oder wollen Mama nicht mehr pflegen oder für ihre Pflege zahlen.
Unterstützt jemand einen Menschen beim Sterben, weil er dadurch einen Vorteil hat, ist das strafbar.
Mehr Informationen in Standard-Sprache gibt es hier.
Niederlande, Belgien und Luxemburg
Alle 3 Länder erlauben die aktive Sterbehilfe.
Alle 3 Länder erlauben den assistierten Suizid.
Mehr Informationen in Standard-Sprache gibt es hier.
Österreich
Seit 2021 ist der assistierte Suizid in Österreich erlaubt.
Man braucht dafür ist eine sogenannte Sterbe-Verfügung.
Diese Sterbe-Verfügung ist ähnlich wie die Patienten-Verfügung in Deutschland.
Zusätzlich muss der Mensch mit 2 Ärztinnen oder Ärzten sprechen.
Die 2 Ärztinnen oder Ärzte dürfen sich nicht kennen.
Sie müssen beide Ja sagen zum Wunsch zu sterben.
Mehr Informationen in Standard-Sprache gibt es hier.